AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tauchkurse und Tauchaktivitäten mit Kundeninformationen Stand Mai 2017

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

2. Anmeldung

3. Kursgebühr und Ausbildung

4. Ausbildung

5. Haftung

6. Rücktritt

7. Schnuppertauchen

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der/des Lothar Opalka (nachfolgend “Tauchschule”), gelten für alle Verträge die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend “Kunde”) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer angebotenen Tauchkurse und Veranstaltungen oder Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Anmeldung zu Kursen/Seminaren

2.1 Für die Teilnahme an allen Tauchaktivitäten (ausgenommen Schnuppertauchen) ist ein ärztliches Attest notwendig. Der Kunde verpflichtet sich das Attest bei Tauchkursen spätestens vor Beginn der Freiwasserausbildung vorzulegen. Bei allen anderen Aktivitäten ist das Dokument vor den Tauchgängen unaufgefordert zu zeigen. Es darf nicht älter als 2 Jahre alt sein, bei über 40jährigen nicht älter als 1 Jahr.

2.2 Die Tauchschule empfiehlt allen Kunden die an Tauchaktivitäten teilnehmen, eine Tauchsportversicherung ,z.B. aqua med, abzuschließen um bei Tauchunfällen ausreichend abgesichert zu sein.

2.3 Bei Tauchaktivitäten oberhalb der Anfängerausbildung muss der Kunde im Besitz eines gültigen Tauchbrevets (SSI, PADI, CMAS, etc.) sein. Neben der gültigen Tauchtauglichkeit ist außerdem das Logbuch vorzulegen

2.4 Die Anmeldung zu Tauchaktivitäten wird entweder mit geleisteter Unterschrift oder verbindlicher Onlinebuchung auf der Webseite durch den Kunden und die Rückbestätigung durch die Tauchschule rechtskräftig.

3. Kursgebühr

3.1 Die Gebühren für Tauchkurse und Veranstaltungen sind im voraus vom Teilnehmer zu leisten.

4. Ausbildung

4.1 Der Kunde der an einem Tauchkurs teilnimmt versteht, dass er nach Anmeldung und Bezahlung der Kursgebühr die entsprechende Ausbildungsleistung erhalten wird. Die Tauchschule und der ausführende Tauchlehrer verpflichten sich, die für den jeweiligen Kurs gültigen Standards der Ausbildungsorganisation, die Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind, einzuhalten. Eine Brevetierung erfolgt nur bei Erfüllen aller für den jeweiligen Kurs geltenden Leistungsanforderungen.

4.2 Der Zeitpunkt des Kursbeginns ist entweder der Tag, an dem die Tauchschule dem Kunden die Lehrunterlagen aushändigt oder mit dem Theorie- oder Praxisunterricht, laut Kursplan, beginnt.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich das vom Tauchlehrer aufgegebene Selbststudium sorgfältig innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen, sich auf die Theorie- und Praxislektionen angemessen vorzubereiten und pünktlich zu allen Kursterminen zu erscheinen. Alle Themen oder Fragen die vom Kunden nicht oder unzureichend verstanden wurden werden auf Nachfrage persönlich erklärt und nachbereitet.

4.4 Der Kunde erkennt an, dass wenn er nicht in der vorgesehenen Zeit die Prüfungsreife erlangt hat, die Tauchschule für den eventuell über den planmäßig erforderlichen Ausbildungsaufwand hinausgehenden Theorie- oder Praxisunterricht ein angemessenes Zusatzentgeld (65.-€ p.Std.), in Rechnung gestellt wird. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachschulung.

4.5 Alle Tauchkurse müssen innerhalb von 6 Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden. Dauert der Kurs länger sind die Kosten für eventuell anfallende Nachschulungen und Ergänzungstauchgänge durch den Kunden zu tragen.

4.6 Eigenverantwortung des Kunden

4.6.1 Jeder Kunde der an einer Tauchausbildung bzw. Tauchaktivitäten teilnimmt taucht eigenverantwortlich! Grundsätzlich ist es untersagt alleine zu tauchen. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten und nicht tiefer zu tauchen, als es seinem Ausbildungsstand/ Brevetierung entspricht. Die maximale Tauchtiefe für Sporttaucher beträgt 40 Meter (davon unabhängig gelten die örtlichen Bestimmungen und Gesetze sowie die Standards der jeweiligen Verbände).

4.6.2 Allen zweckdienlichen Anweisungen des Tauchlehrers sind während des Badbesuchs Folge zu leisten. Vor und nach der Schwimmbadausbildung hat sich der Kunde in einer angemessenen Weise im Bad fortzubewegen, so dass ein Ausrutschen oder andere Unfälle vermieden werden. Die Tauchschule übernimmt dafür keine Haftung.

4.7 Minderjährige

4.7.1 Minderjährige Taucher ab 8 Jahre können nur mit einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten an Tauchaktivitäten teilnehmen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein. Unsere Tauchlehrer sind nicht berechtigt, Minderjährige alleine nach Hause fahren zu lassen (Ausnahme: es liegt eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor). Ist eine Abholung nicht gegeben, wird der Minderjährige auf Kosten der Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt.

4.8 Tauchsicherheit

4.8.1 Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der tauchschuleigenen Tauchausrüstung wird von der Tauchschule regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte selbst zu überzeugen.

4.8.2 Den Zustand und die Vollständigkeit seiner eigenen Tauchausrüstung muss der Kunde vor jedem Tauchgang sorgfältig und fachmännisch überprüfen oder überprüfen lassen.

4.8.3 Während der Ausbildungstauchgänge, sowie der Aktivitäten, die im Rahmen der Tauchausbildung durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss von den Tauchaktivitäten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Ausbildungskosten.

4.8.4 Während der Tauchausbildung ist der Konsum von Alkohol 24 Stunden vor einem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Tauchlehrer vor Beginn der Tauchausbildung bzw. vor einem Tauchgang rechtzeitig zu melden.

5. Haftung des Kunden

5.1 Der Kunde haftet während der Tauchaktivität für die ihm von der Tauchschule zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der Kunde die Kosten für die Wiederanschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen.

5.2 Bei Fällen, in denen ein Verschulden der Tauchschule oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht.

6. Rücktritt vom Kurs oder Kursabbruch

6.1 Ein Rücktritt vom Vertrag vor Kursbeginn wird nur akzeptiert, wenn ein Ersatzteilnehmer vom Kunden beschafft wird oder wenn medizinische Gründe (bitte Attest vorlegen) oder andere unabweisbare Gründe gegen eine Kursteilnahme sprechen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen aber nicht. Weitere Schadensansprüche bleiben der Tauchschule vorbehalten. Sollte durch den Kunden kein Ersatzteilnehmer beschafft werden können, so gelten die folgenden Stornosätze:

bis 30. Tag vor gebuchter Leistung 75% des Buchungspreises

bis 15. Tag vor gebuchter Leistung 85 % des Buchungspreises

bis 7. Tag vor gebuchter Leistung 100 % des Buchungspreises

6.2 Wird der Kurs nach Kursbeginn aus Gründen, die nicht von der Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

6.3 Wird ein Pool- oder Freiwassertauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind vorzeitig vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren.

6.4 Erscheint ein Kunde nicht oder verspätet zum Kurs- oder Unterrichtsbeginn, verfällt der Anspruch auf eine entsprechende Leistung. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.

6.5 Die Tauchschule sollte spätestens 2 Tage vor dem Unterricht durch den Kunden bei Nichtteilnahme informiert werden. Krankheitsbedingte Unterrichtsausfälle sind durch ein medizinisches Attest durch den Kunden zu belegen.

6.5 Bei Kursen an den alle Termine im Vorfeld bekannt sind, verpflichtet sich der Kunde an diesen Terminen teilzunehmen. Sollte er einen dieser Termine versäumen, wird kein kostenloser Ersatz gestellt, es sei denn, dass der Kunde erkrankt ist. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Kunde kann seinen Kurs fortsetzen sobald ein Platz in einem neuen Kurs mit “allen bekannten Terminen in Vorfeld” frei ist.

7. Schnuppertauchen

7.1 “Schnuppertauchgänge” oder Try Scuba führt die Tauchschule grundsätzlich im Schwimmbad oder im See (Try Scuba Diving) durch.

7.2 Der Kunde der am “Schnuppertauchen” (Try Scuba) teilnehmen will, muss zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 8 Jahre alt, zur Teilnahme am Schnuppertauchen im See (Try Scuba diving) mindestens 10 Jahre sein.

7.3 Vor Beginn des “Schnuppertauchens” erhält der Kunde eine Einweisung und muss eine Einverständniserklärung sowie einen medizinischen Fragebogen ausfüllen. Ist der Kunde minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese ist persönlich bei der Anmeldung zu erbringen oder ersatzweise durch eine Vollmacht und Kopie des Personalausweises Eines der Erziehungsberechtigten nachzuweisen.

7.4 Beim “Schnuppertauchen” verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein und für den Transport des Equipments zu sorgen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Tauchschule. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.

9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Tauchschule “2-Elements”, Lothar Opalka,  Baststraße 2, 44265 Dortmund

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